Folgendes Schutz- und Hygienekonzept gilt im IFD Würzburg
- Beratungen finden telefonisch oder nach vorheriger Absprache auch vor Ort statt
- Besucher des IFD Würzburg sowie Teilnehmer*innen von Maßnahmen im Auftrag der Agentur für Arbeit oder eines Jobcenters müssen einen 3G-Nachweis (Geimpft, Getestet, Genesen) bei Betreten des IFD vorlegen
- Ein PoC-Antigentest darf maximal 24 Stunden, ein PCR-Test maximal 48 Stunden zurückliegen
- Des Weiteren gilt für Besucher eine durchgängige Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske
- Es ist, soweit möglich, immer ein Mindestabstand von 1,5 m einzuhalten. Wo dieser nicht zuverlässig eingehalten werden kann sorgen wir durch technisch-organisatorische Maßnahmen für gleichwertigen Schutz
- Ebenso gelten die grundlegenden Hygieneregeln wie:
- Hände häufig waschen und desinfizieren
- Niesen und Husten in die Armbeuge