Einheitliche Ansprechstellen für Arbeitgeber (EAA)
Neu seit Januar 2022: Beratungsstelle für Arbeitgeber rund um die Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen
Seit 01.01.2022 gibt es bundesweit Einheitliche Ansprechstellen für Arbeitgeber (EAA).
Diese sind gesetzlich im SGB IX, § 185a verankert. Die Aufgabe der EAA ist es, Arbeitgeber im Personalprozess von schwerbehinderten Menschen zu unterstützen und zu begleiten.
Die EAA Würzburg informiert, berät und unterstützt alle mainfränkischen Arbeitgeber (Region Würzburg Stadt und Land, Landkreise Main-Spessart und Kitzingen) rund um das Thema Beschäftigungsverhältnis von schwerbehinderten Menschen und denen gleichgestellte. Die Beraterinnen und Berater der EAA Würzburg stehen allen Arbeitgebern dabei als Lotse kostenfrei zur Verfügung. Zu den Dienstleistungen der EAA gehören u.a., dass die Beraterinnen und Berater der Einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber bei der Stellung von Anträgen bei den zuständigen Leistungsträgern unterstützen.
Einheitliche Ansprechstellen für Arbeitgeber wurden in ganz Bayern unter dem Dach der Integrationsfachdienste flächendeckend für alle Regionen eingerichtet. Weitere Informationen finden Sie unter www.eaa-bayern.de.
Am Mittwoch, den 15.03.2023, haben die EAA in Unterfranken zum dritten Koordinierungskreis in die Räumlichkeiten des ZBFS in Würzburg eingeladen.
Rund um das Thema „Inklusionsdebatte – Missverständnis (Schwer-)Behinderung“ haben sich die Teilnehmenden von Bezirk, Inklusionsamt, Agentur für Arbeit, Jobcenter, IHK, HWK, IFD und EAA ausgetauscht.
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